Achtung bei der Auswahl der Praktizierenden

Ein wichtiges Thema in der Beauty Branche ist die Auswahl der Praktizierenden. Die meisten ästhetischen Behandlungen sind mit kostenspieligen Preisen verbunden. Die Nachfrage nach günstigen Behandlungen sind dementsprechend auch hoch. 

Auf der Suche nach günstigen Behandlungen, wie beispielweise eine Lippenvergrösserung mit Hyaluronsäure, landet man schnell bei Praktizierenden, welche keinen Abschluss auf solche invasiv Behandlungen haben. Es ist wichtig, dass die Praktizierenden sich mit dem Körper auskennen und wissen was sich unter der Haut befindet, um keine Schäden zu verursachen. Es können immer Komplikationen entstehen, welche professionell und sofort behandelt werden müssen. Eine Behandlung mit Botolinumtoxin (Botox) ist beispielsweise lediglich den Ärzten und Ärztinnen vorbehalten. Die Swissmedic schreibt dazu klar:

"Botulinumtoxin-Präparate wurden von Swissmedic, gestützt auf Art. 23 HMG und Art. 40 der Arzneimittelverordnung (VAM; SR 812.212.21), aufgrund ihrer pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie der damit verbundenen Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten in die Abgabekategorie A (verschärft verschreibungspflichtige Arzneimittel) eingeteilt und dürfen gemäss Art. 24 HMG in Verbindung mit Art. 41 VAM ausschliesslich auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Ausserdem ist in der Fachinformation dieser Präparate ausdrücklich festgehalten, dass sie nur von Ärzten mit geeigneter Qualifikation angewendet werden dürfen, die die entsprechende Erfahrung mit dieser Behandlung haben und über die erforderliche Ausstattung verfügen."
(Swissmedic; Merkblatt Injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung; Version 3.0, Stand am 01. Juni 2021)

"Es geht um 

den eigenen Körper"

Die Praktizierenden sollen sich mit den Patient*innen ausführlich und individuell auseinandersetzen. Vorbesprechungen sind in diesem Falle ein gutes Zeichen. Dabei werden die Anliegen der Patient*innen besprochen und die möglichen Behandlungsvarianten erklärt. Auch die Risiken und Nebenwirkungen sollten grundsätzlich bereits beim ersten Gespräch genannt werden. Die Vorbesprechung dient ebenfalls dazu, dass am Ende der Behandlungen beide Seiten, sowohl die Patient*innen, wie auch die Praktizierenden ein gutes Gefühl haben. Ein unbefriedigendes Endergebnis ist mit einer Vorbesprechung höchst selten.

Sich über die Vorgänge der Behandler*innen und den Produkten, welche für die Behandlung genutzt werden zu informieren ist völlig in Ordnung. Es geht um den eigenen Körper, welcher nicht zu Schaden kommen soll. Ebenfalls ist es von Vorteil, sich im Internet über die Praktizierenden zu informieren.

Es ist immer ein guter Eindruck, wenn genug Informationen zu finden sind. So kann man sich ein eigenes Bild machen, ob der/die Behandler*in professionell erscheinen. Was ist ihre Ausbildung, wo haben sie bereits gearbeitet oder wielange sind sie bereits im Beruf. Gibt es Rezessionen, welche zu beachten sind? 
 
Damit keine körperliche Schäden entstehen, welche oft in den Medien zu lesen sind, liegt es leider auch an den Patient*innen selbst sich mit der Auswahl des Standortes und der Praktizierenden auseinander zu setzen. Falsch injizierte Hyaluronsäure Behandlungen können bereits massiv negative Ergebnisse erzielen und sehr gefährlich sein.

 

Gerne steht dir unsere Praxis mit Dr. med. Aschwanden zur Verfügung.

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M.D.

Beauty St.Gallen
Poststrasse 2  | 9000 St.Gallen  
www.beautystgallen.ch
071 222 39 33 

 



 

 

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